Zwangsversteigerungen

18.12.2015 | Verschiedenes

3, 2, 1 – meins: Immobilien unterm Hammer

Immobilien, die versteigert werden, wechseln bis zu 30% unter Verkehrswert ihre Besitzer. Attraktiv sind Zwangsversteigerungen auch deshalb, weil keine Maklergebühren anfallen und selbst die Gebühren für den Notar bei einem ersteigerten Objekt niedriger sind, als bei einem normalen Kauf. Doch Interessenten sollten sich vorher gut vorbereiten, damit nach dem Ersteigerungsrausch kein Kater folgt. Internet-Plattformen bieten einen guten Einstieg in das Thema und helfen bei der Suche nach dem Objekt der Begierde – Gerichtstermin inklusive.

Was für die Betroffenen oftmals ein schlimmer Verlust ist, ist für Interessenten eine gute Gelegenheit, Immobilien zum Schleuderpreis zu bekommen: Zwangsversteigerungen. Damit der Erwerber nach der Auktion nicht selbst ins Schleudern gerät, ist eine gründliche Vorbereitung das A und O.

“Die meisten Interessen scheuen davor, die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen”, weiß Jörg Teichler, Geschäftsführer der 1A Infosysteme GmbH, die das Immobilienportal 1A-Immobilienmarkt.de betreibt. “Gleichzeitig beobachten wir alleine in unserer Rubrik zum Thema Zwangsversteigerung eine rege Nachfrage: Fast 30% aller Klicks zielen auf unsere eigens dafür eingerichtete Rubrik.” Kein Wunder, bieten Portale wie 1A-Immobilienmarkt.de neben spezialisierten Plattformen wie zvg-portal.de oder zwangsversteigerung.de Otto-Normalverbrauchern nicht nur einen leichten Informationszugang, sondern erlauben auch eine zielgerichtete Suche nach dem passenden Versteigerungsobjekt. “Wir arbeiten eng mit dem deutschen Marktführer in der Recherche landesweiter Zwangsversteigerungstermine zusammen”, erklärt Teichler, “Aktuelle Objekte, einschließlich Gerichtstermin, Verkehrswert sowie genauer Adresse der Immobilie können bei uns deshalb in wenigen Klicks erfragt werden.”

Versteigerungsakte sorgfältig durcharbeiten

Ausführliche Informationen sind unerlässlich, damit ein Interessent das Objekt der Begierde, welches er zuvor nur in den seltensten Fällen von Innen besichtigen kann, bestmöglich einschätzen kann. “Am Anfang steht die Internetrecherche, im Weiteren erhält er dann wichtige Informationen beim Versteigerungsgericht bzw. in der Versteigerungsakte der Behörde”, so Teichler. Diese Akte sollte genauestens geprüft werden, allen voran das Verkehrsgutachten, in dem sich Informationen über etwaige Baumängel (feuchte Wände, morscher Dachstuhl etc.) sowie veranschlagte Kosten für deren Beseitigung finden. Zudem gilt es über das Baulastverzeichnis zu klären, ob das Objekt lastfrei ist und nicht beispielsweise von einer Grundschuld belastet wird, die der künftige Erwerber zu begleichen hat. Interessenten sollten sich über den Zustand ihres Wunschobjektes sowie dessen Lage und Nachbarschaft so genau wie möglich informieren: Ist Verkehrslärm zu hören? Dominieren junge Familien oder ist es eine “gealterte” Siedlung? Ist ein Besichtigungstermin möglich, empfiehlt es sich, einen Gutachter zu Rate ziehen. “Es lohnt sich außerdem, im Vorfeld andere Versteigerungen zu besuchen, um die Spielregeln kennen zu lernen”, sagt Teichler.

Wer dann bei der Auktion seines Wunschobjektes einen kühlen Kopf bewahrt und sich nicht im Sinne der Werbung eines großen Internetauktionshauses in einen 3-2-1-meins-Rausch steigert, hat gute Chancen, ein echtes Schnäppchen zu ergattern.

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