Verfahrensvereinfachung für die Vor – Ort – Prüfungen von KMU ( Spitzenausgleich )

08.01.2016 | Verschiedenes

Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht.

Verfahrensvereinfachung für die Vor - Ort - Prüfungen von KMU ( Spitzenausgleich )

LRQA

Pressemitteilung

Verfahrensvereinfachung für die Vor – Ort – Prüfungen von KMU ( Spitzenausgleich )
Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. Die bisher erforderliche jährliche Vor-Ort-Prüfung muss nun mehr nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Grundsätzlich müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich für produzierende Unternehmen in Anspruch zu nehmen nachweisen, dass sie ein Energiemanagementsystem betrieben haben oder bei EMAS registriert sind. Ausnahmen hiervon gibt es für KMU ( kleine und mittlere Unternehmen ). Sie können auch die in der Spitzenausgleichseffizienzverordnung ( SpaEfV ) enthaltenen, alternativen Systeme nutzen. Mit dem Schreiben vom 16.09.2015 haben DakkS und DAU eine Verfahrensvereinfachung bei der Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen vorgenommen. Hiernach muss die Vor – Ort – Prüfung durch den Gutachter nur alle zwei Jahre erfolgen. In den Jahren ohne Vor-Ort-Prüfung ist eine dokumentenbasierte Prüfung ausreichend. Die dokumentenbasierte Prüfung umfasst den aktualisierten Energieauditbericht nach DIN 16247-1, die Datenerfassung gem. den Tabellen 1- 3 ( Anlage 2 SpaEfV ) und die jährliche Bewertung/Beschlussfassung der Unternehmensleitung zum Stand der Maßnahmeplanung. Allerdings: Gibt es wesentliche unternehmensspezifische Änderungen ( Beispielsweise Energieeinsatzmenge, Wechsel des Energieträgers oder eine Änderung der Struktur des Unternehmens ), so ist eine Vor-Ort-Prüfung wieder vorgeschrieben. KMU, die mehrere Standorte haben, können entweder die Verlängerung des Prüfintervalls oder die Multisiteregelung nach DAkkS 71 SD 6 013 anwenden. Nach der Multisiteregelung werden jährliche Vor -Ort – Audits in der Zentrale des Unternehmens und eine jährliche Stichprobenauswahl von Standorten durchgeführt. Innerhalb von 4 Jahren müssen dann alle Unternehmensstandorte geprüft werden. Weitere Informationen können kostenlos angefordert werden unter: 0221-9377370 oder vertrieb@lrqa.de. ( Stichwort DW 28 )
Lloyd”s Register Quality Assurance ( http://www.lrqa.de ) wurde 1985 gegründet und ist eine der international führenden Gesellschaften für die Auditierung von Managementsystemen und Risikomanagement.
LRQA bietet Schulungen und Zertifizierung von Managementsystemen mit Schwerpunkten in folgenden Bereichen:

Qualität, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Energiemanagement, Auditierung von Lieferketten. Mit mehr als 45 Akkreditierungen und Niederlassungen in 40 Ländern kann LRQA Auditierungen in 120 Ländern durchführen. Weltweit betreuen 2.500 Auditoren mehr als 45.000 Kunden.
LRQA gehört zur Lloyd”s Register Gruppe. Lloyd”s Register wurde 1760 als erste Gesellschaft zur Schiffsklassifizierung gegründet und bietet heute Dienstleistungen im Bereich Risikomanagement. Die Lloyd´s Register Gruppe ist ein gemeinnütziges Unternehmen gemäß englischem Charity-Recht, d.h. die Gewinne werden für eine gemeinnützige Stiftung verwendet bzw. wieder direkt ins Unternehmen investiert. Hierdurch ist LRQA wirtschaftlich unabhängig.

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