Verbraucherschutz warnt vor übereilter Riesterkündigung

05.12.2016 | Finanzen // Versicherungen

Wie immer zum Jahresende müssen Riesterkunden derzeit damit rechnen, von ihrer Bank zur Kündigung des alten Vertrags aufgefordert zu werden. Dieser Trend könnte sich nach dem Jahreswechsel abflauen, doch Versicherungs- und Bankexperten rechnen nicht damit, dass dieser Markt zur Ruhe kommt. Vielmehr gehen sie davon aus, dass auch bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit darauf gedrängt wird, zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Alternativ könnten Neukunden aufgefordert werden, jetzt noch einen Riestervertrag abzuschließen. Doch was sind die Hintergründe, und warum weisen viele Berater darauf hin, dass beim Wechsel oder beim Neuabschluss eines Riestervertrags Eile geboten ist? Das Geheimnis liegt unter anderem im veränderten Garantiezins, aber auch in den Umsatzvorgaben, mit denen sich viele Bankberater konfrontiert sehen.

So wirkt sich die Garantiezinssenkung bei Riester aus

Zum 01. Januar 2017 wird die garantierte Verzinsung in der Lebens- und Rentenversicherung erneut reduziert. Das bedeutet, dass neu abgeschlossene Verträge nur noch mit garantiert 0,9 Prozent pro Jahr verzinst werden. Bisher betrug die garantierte Rendite immerhin noch 1,25 Prozent jährlich. Die Bankberater nutzen diesen Umstand und sprechen ihre Bestandskunden im Augenblick verstärkt darauf an, die Riesterförderung zu nutzen und einen Vertrag abzuschließen. Wer heute noch keine Riesterrente hat und in Erwägung zieht, die geförderte Altersvorsorge abzuschließen, sollte dies tatsächlich noch im alten Jahr tun. Allerdings empfiehlt es sich, dem Druck des Bankberaters zu begegnen und einen unabhängigen Tarifvergleich durchzuführen. Auch in neuen Testergebnissen wird nämlich immer wieder deutlich, dass die Bandbreite der Kosten enorm ist. Deshalb sollten interessierte Versicherte nicht den ersten Tarif abschließen, den ihr Bankberater empfiehlt, sondern zuerst einen unabhängigen Tarifvergleich durchführen. Worauf man dabei bei der Riester Rente genau achten sollte, erfährt man auf https://www.riesterrente-heute.de/

Keine Kündigung bei Altverträgen

Wer bereits einen Riestervertrag abgeschlossen hat, ist meist gut beraten, diesen weiterlaufen zu lassen. Es ist wenig empfehlenswert, ein bestehendes Vertragswerk zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Selbst wenn ein Bankberater einen Kunden dazu drängt, sollte dieser Wechsel unbedingt mit Bedacht durchgeführt werden. Ein Vertragsabschluss ab 2017 lohnt sich für den Versicherten in der Regel aufgrund des reduzierten Garantiezinses überhaupt nicht. Auch hier gilt die Maßgabe, sich sehr genau zu informieren, ob ein Wechsel noch in 2016 für den Versicherten sinnvoll ist und zu einem besseren Ergebnis führt. Als Anhaltspunkt gilt, dass dies nur bei einem Versicherer mit einer deutlich günstigeren Kostenstruktur der Fall ist.

Umsatzvorgaben sollen Niedrigzinsen ausgleichen

Bei näherer Betrachtung ist es also nur selten sinnvoll, einen Riestervertrag unter Eile zu wechseln oder neu abzuschließen. Allerdings bleibt die Frage, warum viele Bankberater besonders zum Jahreswechsel aktiv werden und ihren Kunden einen Neuabschluss aufdrängen. Die Wahrheit liegt hier leider darin, dass viele Berater von ihren Filialen eine Umsatzvorgabe bekommen. Zum Teil möchte man damit das Neugeschäft beleben. Insbesondere geht es aber darum, dass sich die Ertragslage bei vielen Banken durch die Niedrigzinsen mehr und mehr verschlechtert. Es müssen also neue Nischen her, mit denen man das Geschäft ankurbeln kann. Unter anderem sollen dazu Umsatzvorgaben im Bereich Bank- und Versicherungsprodukte herhalten. Diese Hintergründe sollten Bankkunden kennen, bevor sie sich zu einem übereilten Versichererwechsel oder zu einem unerwünschten Neuabschluss drängen lassen.