Verbraucher sollten die Unterschiede kennen
sup.- „Nur solange der Vorrat reicht“ oder „Jetzt zugreifen – Restposten“: Befristete Preis-Aktionen beim Discounter sind für viele Schnäppchenjäger ein regelmäßiges Kaufmotiv. Auch wenn es sich bei der Aktionsware nicht um Markenartikel, sondern um No-Name-Produkte, Eigenmarken der Handelsketten oder Auslaufmodelle handelt, scheint das Preisargument unschlagbar. Aber sind die Angebots-Hits aus den bunten Prospekten wirklich günstiger als bewährte Qualitätsartikel im Fachhandel? Leider nein, sagen Verbraucherschützer und weisen auf die Unterschiede zwischen vermeintlicher Schnäppchenware und echten Markenprodukten hin. „Billige Geräte sind oft schneller Schrott als teure“, warnt die Stiftung Warentest aus der Erfahrung zahlreicher Haltbarkeitsprüfungen. So muss der Kunde vielfach eine schlechtere Verarbeitung, eine geringere Lebensdauer und den Verzicht auf Service-Leistungen in Kauf nehmen, wenn er zu Billig-Produkten greift. Oft ist es auch die extrem kurze Verfügbarkeit von Zubehör oder Ersatzteilen, die aus Aktionsware unter dem Strich die kostspieligere Variante des Einkaufs machen kann. Das stellt sich allerdings meist erst heraus, wenn eine notwendige Reparatur an den fehlenden Teilen scheitert.
Diese Risiken bei Schnäppchen und Lockangeboten wachsen durch das allzu preisorientierte Kaufverhalten mancher Verbraucher sowie teilweise auch durch die Sortimentspolitik der Handelsketten. Ebenfalls nicht ganz unschuldig ist das Bundeskartellamt, das in jüngster Zeit versucht, die Unterschiede zwischen Marken- und Discountware durch Vorgaben zur Preisgestaltung unkenntlich zu machen. Ob Lebensmittel, Kleidung oder Sportartikel – die Wettbewerbshüter verlangen immer häufiger von den Herstellern, sich mit ihren Produkten am jeweils niedrigsten Preisniveau vergleichbarer Artikel zu orientieren. Dass solch ein Vergleich nur fair sein kann, wenn er auch Kriterien wie Produktionsaufwand, Qualitätskontrollen, Wertigkeit der Zutaten bzw. spezielle Service- und Zusatzleistungen berücksichtigt, wird in den Kartellamts-Beschlüssen konsequent ignoriert. Dadurch wird nach Ansicht des Wirtschaftspublizisten Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com) letztendlich ein staatlich verordnetes „Discountry“ mit einheitlich niedrigen Preisen begünstigt. Dem Verbraucher wird jedoch ein Bärendienst erwiesen, erläutert Brendel in dem Fachbuch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5): „Die Fokussierung auf den Preis gefährdet den Qualitätswettbewerb, weil diesem die erforderliche wirtschaftliche Basis entzogen wird.“ Und ohne diese Basis könnten beliebte Markenartikel aus den Verkaufsregalen verschwinden, weil die Preisregulierung der Kartellbehörden dann nicht mehr umsetzbar ist.
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