Rückwärtsfahrt rechtfertigt Teilschuld bei Verkehrsunfall

29.11.2016 | Finanzen // Versicherungen

Wenn beim Rückwärtsfahren von zwei Fahrzeugen auf einem Parkplatz ein Unfall geschieht, besteht für den Fahrer, der mit seinem Fahrzeug beim Zusammenprall gestanden hat, lediglich ein geringes Ausmaß an Mitschuld. Das wurde in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Dortmund bestätigt (Az. 425 C 434/16 v. 27. September 2016). Das Urteil hätte ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung vielleicht nicht gefällt werden können. Welche Leistungen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beinhaltet, erfährt man auf https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/verkehrsrechtsschutz-test/

Eine leichte Kollision mit erheblichen Folgen

Im vorliegenden Fall hatten der Kläger und der Beklagte beide an einem Supermarkt auf dem Parkplatz geparkt. Beide Fahrzeuge standen auf gegenüberliegenden Parkplätzen, beide Fahrer wollten ihren Wagen zeitgleich ausparken. Beim Rückwärtsfahren kam es zu einer leichten Berührung beider Autos. Die Darstellung beider Fahrer wich allerdings voneinander ab. Der Beklagte gab an, dass er sich zum Zeitpunkt des Touchierens ebenso wie der andere Fahrer bewegt habe. Somit sei von einem Verschulden auf beiden Seiten in gleichem Maße auszugehen. Der Kläger blieb dabei, dass der Beklagte mit seinem Wagen gefahren sei, deshalb zeichne er allein für den Unfall verantwortlich. Deshalb forderte er den vollen Ersatz des an seinem Fahrzeug entstandenen Schadens. Der Fall musste am Ende vor dem Amtsgericht Dortmund entschieden werden. Der Kläger konnte dort einen Teilerfolg erzielen.

Bei Unfall durch Rückwärtsfahrt besteht Teilschuld

Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass es ausschlaggebend sei, welcher Wagen zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden habe. Damit folgten die Richter einer höchstrichterlichen Rechtsprechung. Zur Klärung musste das Gericht einen Sachverständigen beauftragen. Er bestätigte die Darstellung des Klägers und konnte keine Anhaltspunkte dafür finden, dass sich dessen Fahrzeug in Bewegung befand. Unter Abwägung der Beiträge beider Verursacher ging man deshalb davon aus, dass der Unfall durch den Beklagten verursacht wurde, der das Fahrzeug des stehenden Klägers berührt hatte. Trotzdem ist der Beklagte nach Meinung des Gerichts nicht allein für den Unfall verantwortlich. Bei der Verkehrssituation auf dem Parkplatz mussten beide Beteiligte erhöht aufmerksam sein, weil man immer damit rechnen müsse, dass andere Verkehrsteilnehmer rückwärts fahren. Somit war der Unfall für den Kläger nicht unabwendbar. Somit traf ihn am Ende eine Schuld von 20 Prozent. In der Folge war von einer Schadensverteilung von 80 Prozent zu 20 Prozent zugunsten des Klägers auszugehen.

Kein Erfolg ohne Verkehrsrechtsschutz

Das Urteil zeigt, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsbaustein für Autofahrer ist. Aufgrund eines Bagatellschadens war es zu einem Gerichtsprozess gekommen. Dieser resultierte daraus, dass sich beide Verursacher nicht einigen konnten und zu unterschiedlichen Schilderungen des Unfallhergangs kamen. Wenn der Kläger keine Rechtsschutzversicherung gehabt hätte, konnte er diesen Prozess aus finanziellen Gründen möglicherweise nicht anstrengen. Nur durch die finanzielle Absicherung einer Rechtsschutzversicherung konnte die Schuldfrage bestätigt werden. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte der Kläger die Auslagen aus eigener Tasche bezahlen müssen und wäre möglicherweise nicht zu seinem Recht gekommen. Hier wird einmal mehr deutlich, wie wichtig die Rechtsschutzversicherung auch bei scheinbar kleinen Bagatellschäden ist, sofern beide Unfallteilnehmer über die Schuldfrage kein Einvernehmen erzielen können. Wer als Auto- oder Motorradfahrer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, sollte deshalb unbedingt eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsbaustein abschließen, um auch bei Bagatellschäden auf seinem Recht bestehen zu können.