Qualitätsprädikat für Fachbetriebe nach Wasserrecht

21.12.2015 | Verschiedenes

Das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik

Qualitätsprädikat für Fachbetriebe nach Wasserrecht

Grafik: Supress

sup.- Installations- oder Instandsetzungsarbeiten an industriellen Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe gehören grundsätzlich in die Hände von geschulten Fachleuten. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand, das verlangt aber auch der Gesetzgeber: Eine fehlerhafte Ausführung kann zu Undichtigkeiten und damit zur Belastung von Erdreich und Grundwasser führen. Deshalb herrscht bei diesen Arbeiten gemäß Wasserhaushaltsgesetz zur Qualitätssicherung eine Fachbetriebspflicht. Dienstleister, die z. B. mit der Wartung oder mit Reparaturen beauftragt werden, müssen laut dem Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) eine spezielle Zertifizierung nach Wasserrecht besitzen. Umgeht der Anlagenbetreiber diese Bestimmungen, droht im Schadensfall neben aufwändigen Sanierungsmaßnahmen sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Wahl eines seriösen und offiziell zugelassenen Tankschutz-Fachbetriebs ist deshalb eine betriebliche Entscheidung von weitreichender Bedeutung.

Da es jedoch gerade für kleinere Firmen und Gewerbetreibende kaum praktikabel ist, zur eigenen Entlastung die Zulassungen und Zuständigkeiten der Anbieter zu ermitteln, dient seit fast fünf Jahrzehnten ein aussagekräftiges Qualitätsprädikat als Orientierungshilfe: Das anerkannte RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) führt ausschließlich zu Fachbetrieben, die sich freiwillig einem umfangreichen, weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Prüfverfahren stellen. Im Rahmen dieser Kontrollen überzeugen sich neutrale Sachverständige von der Zertifizierung, der Zuverlässigkeit und der Kompetenz des Betriebs sowie von der erforderlichen Ausstattung für alle angebotenen Dienstleistungen. Bei Verstößen gegen die strengen Prüfbestimmungen geht der Daumen der Gutachter nach unten und die Voraussetzung für eine Gütezeichenvergabe entfällt. Alle Fachbetriebe, die die unangekündigten Prüftermine ohne Beanstandungen absolviert haben, lassen sich im Internet unter www.bbs-gt.de abrufen. Da der Nachweis der personellen Qualifikation in den Betrieben jeweils durch das Ablegen einer Prüfung erbracht werden muss, darf von den Mitarbeitern eine hohe Beratungskompetenz erwartet werden. So kann sichergestellt werden, dass Gewerbebetriebe mit Tankanlagen nicht etwa aus Unkenntnis bestimmte Prüftermine oder andere Betreiberpflichten versäumen.

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