Proven Oil Canada (POC) Endgültige Realisierung des Totalverlusts?

10.03.2016 | Familie // Freizeit

Proven Oil Canada (POC)  Endgültige Realisierung des Totalverlusts?

(NL/4799132481) Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, dürfte nun nach den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 endgültig feststehen, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital verloren haben.

München, 10.03.2016 Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, dürfte nun nach den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 endgültig feststehen, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital verloren haben.

Das Geschäftsmodell der jeweiligen POC Beteiligungsgesellschaften sah ursprünglich vor, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Kanada investieren. Hierbei sollten von Anfang an monatliche Ausschüttungen an die Anleger in Höhe von 12 % p.a. gezahlt werden.

Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften auf Empfehlung der Geschäftsführung der Fonds zusammengeführt. Nach dieser Zusammenlegung blieben nicht nur die Ausschüttungen an die Anleger aus. Vielmehr erhielten die Anleger kaum mehr Informationen darüber, wie sich ihre Beteiligung entwickelt.

Nunmehr stellte sich heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag, keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Dies wurde den Anlegern jedoch erst Anfang 2016 mitgeteilt.

Gegenwärtig müssen die Anleger deshalb davon ausgehen, auch im Rahmen der jetzt beschlossenen Liquidation keine Auszahlungen mehr aus ihren Beteiligungen zu erhalten. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten.

Welche Möglichkeiten haben Anleger nun, den Schaden aus ihrer Beteiligung zu begrenzen?

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden muss, dass die Fondsgesellschaften kein Kapital mehr auszahlen können, bleiben im Grunde nur noch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater. Schadensersatzansprüche können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit Schadensersatzansprüche begründen können.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Auch haben CLLB Rechtsanwälte bereits für Mandanten Klagen gegen die Initiatoren und/oder die jeweiligen Berater eingereicht.

In diesem Zusammenhang weisen CLLB Rechtsanwälte daraufhin, dass das Kammergericht Berlin, welches für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis im Rahmen eines von CLLB Rechtsanwälte geführten Prozesses die Auffassung von CLLB Rechtsanwälte teilt, dass Prospektfehler vorliegen könnten.

Wir halten die Schadensersatzklagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das effektivste Mittel, um den wirtschaftlichen Schaden der Anleger zumindest begrenzen zu können, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von CLLB Rechtsanwälte.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern, die sich unzureichend im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an POC aufgeklärt fühlen, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC bzw. gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke „CLLB“ stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.

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