Ohne Zählprotokoll keine ordnungsgemäße Kassenführung

21.12.2015 | Verschiedenes

Ohne Zählprotokoll keine ordnungsgemäße Kassenführung

Steuerberater Roland Franz

Essen, 21. Dezember 2015*****Das Thema Kassenführung im Unternehmen entwickelt sich langsam zu einem Spielball der Betriebsprüfer. Die Anwendung aller Vorschriften, die hiermit zusammenhängen, werden bei jeder Betriebsprüfung seitens der Betriebsprüfer immer enger ausgelegt und immer detaillierter geprüft. Für Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, ist in diesem Zusammenhang das sogenannte tägliche Zählprotokoll ein besonders leidiges Thema. “Die Finanzverwaltung, und somit die Betriebsprüfer, glauben es nicht, dass man den Kassenbestand, der täglich zu prüfen und abzustimmen ist, rechnerisch (im Kopf) ermitteln kann und verlangt, dass ein tägliches Zählprotokoll entsprechend dem folgenden Muster für jeden Tag vorgelegt wird”, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Zählprotokoll

Einheit / Stück / Betrag
500,00 EUR
200,00 EUR
100,00 EUR
50,00 EUR
20,00 EUR
10,00 EUR
5,00 EUR
2,00 EUR
1,00 EUR
0,50 EUR
0,20 EUR
0,10 EUR
0,05 EUR
0,02 EUR
0,01 EUR

Insoweit verweist die Finanzverwaltung auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Dezember 2012. Nach diesem Urteil ist es für einen ordnungsgemäßen Kassenbericht erforderlich, dass eine tägliche Auszählung und Dokumentation des Kassenbestands (sogenanntes Zählprotokoll) erfolgt.

“Liegt dieses Zählprotokoll nicht vor, ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß und somit auch nicht die laufende Finanzbuchhaltung. Dies eröffnet dann unter Umständen die Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung”, warnt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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