Nachholbedarf im Einzelhandel beim Thema Einbruchschutz

16.12.2015 | Verschiedenes

Alarm- und Sicherheitstechnik vom zertifizierten Fachbetrieb leasen

Nachholbedarf im Einzelhandel beim Thema Einbruchschutz

Die Einbrecher kannten sich aus, denn sie kamen bereits zum dritten Mal. Sie räumten nachts ungestört einen Fahrradladen aus. Speziell die teuren Elektroräder zählten zur Beute. Obwohl der Ladenbesitzer inzwischen eine Videoüberwachung eingebaut hatte, hielt diese die Täter nicht auf. Der Schaden betrug mehrere zehntausend Euro. Doch der Einbruch hatte noch weitere Folgen: die Versicherung kündigte dem Fahrradhändler nach dem erneuten Einbruch. Ein Fall, wie er sich leider immer öfter ereignet.

Sicherheit leasen
Gerade kleinere Einzelhändler spüren den Wettbewerb und müssen scharf kalkulieren. Investitionen in Alarm- und Sicherheitstechnik werden da oft hintenan gestellt. Man hofft einfach, nicht Opfer eines Einbruches zu werden und falls doch, dann zahle ja die Versicherung. Eine sehr trügerische Hoffnung. Dabei sind die Kosten für wirkungsvolle Alarm- und Sicherheitstechnik durchaus überschaubar. Fachbetriebe wie AST Allgemeine Sicherheitstechnik bieten Alarm- und Videosysteme auch zu Leasingkonditionen (http://www.ast-sicherheit.de/leistungen/leasing/) an.

Einbruchschutz – aber richtig
Die Erfahrung zeigt, dass Einbrecher oft wiederholte Male in das gleiche Objekt eindringen. Wenn sie beim ersten Mal erfolgreich waren, versuchen sie es meist erneut. Um gar nicht erst zum Einbruchsopfer zu werden, heißt es darum Vorsorgen. Ganz wichtig dabei: die richtige Beratung durch einen Fachbetrieb! Denn im oben genannten Fall hatte der Ladenbesitzer nach dem ersten Einbruch zwar in Sicherheitstechnik investiert, aber nicht in die richtige. Eine Videoüberwachung (http://www.ast-sicherheit.de/videouberwachung-2/) allein ist als Einbruchschutz nicht sinnvoll. Eine Alarmanlage (http://www.ast-sicherheit.de/alarmanlagen/), vom Fachmann für das entsprechende Objekt projektiert, ist die Lösung. Die Sicherheitsberater von AST Allgemeine Sicherheitstechnik begutachten das zu sichernde Objekt genau. Sie kennen die Schwachstellen, die Einbrecher nutzen, um ins Gebäude zu gelangen. Diese Stellen sind besonders zu überwachen, um ungebetenen Gästen Paroli zu bieten.

Alarmanlage bitte mit Aufschaltung!
Den optimalen Schutz bieten Alarmanlagen, wenn sie auch an eine Wachleitstelle (http://www.ast-sicherheit.de/leistungen/alarmaufschaltung/) aufgeschaltet sind. Anders als ein Wachdienst, der nur zu bestimmten Zeiten ein Objekt kontrolliert, ist die Wachleitstelle von AST jeden Tag rund um die Uhr im Einsatz. Die Wachleitstelle registriert jede Alarmauslösung und überprüft sie durch einen Anruf im Objekt. Wurde versehentlich ein Falschalarm ausgelöst, so kann dieser durch Nennung eines vereinbarten Codeworts unterbrochen werden. Wenn jedoch niemand ans Telefon geht, alarmiert die Wachleitstelle umgehend die Polizei. Zudem gibt eine aufgeschaltete Alarmanlage jeden Tag eine Funktionsmeldung an die Wachleitstelle ab. So ist sichergestellt, dass das Sicherheitssystem immer einwandfrei arbeitet. Auch jede Störung, jeder Sabotageversuch an der Anlage wird erfasst und bleibt nicht unbemerkt.

Nehmen Sie Kontakt (http://www.ast-sicherheit.de/kontakt-3/) mit uns auf und lassen Sie sich beraten, welche Sicherheitslösung Ihnen den optimalen Einbruchschutz bietet.

Die AST Allgemeine Sicherheitstechnik GmbH ist der kompetente Berater und Dienstleister für alle Bereiche der Alarm- und Sicherheitstechnik. AST bietet Alarmanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrollsysteme zur Absicherung privater wie gewerblicher Objekte jeder Größe. Der Dienstleister ist deutschlandweit im Einsatz und zählt Unternehmen aller Branchen zu seinem Kundenstamm. Die AST GmbH mit Sitz in Bensheim an der Bergstraße ist zertifiziert nach den Vorgaben des BHE, dem Bundesverband der Hersteller und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen.

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