Wie Arbeitgeber mit wenig Kosten – große Freunde verschenken können…
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres. Dafür setzen sie sich ein, dafür strengen sie sich an. Wenn ihr Arbeitgeber großzügige Zuschüsse zum Urlaub gewährt, freut das die Beschäftigten umso mehr.
Auch die Arbeitgeber haben Vorteile dadurch, denn die Rückkehrer aus dem Urlaub sind deutlich leistungsfähiger und motivierter. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben eindeutig bewiesen, dass ein zusammenhängender, mindestens zweiwöchiger Urlaub die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden deutlich steigert und ihre Zufriedenheit an ihrem Arbeitsplatz fördert.
Wenn nun die Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen Urlaubsgutschein in Höhe von 100 Euro schenken, hat dieses Geschenk in manchen Augen einen höheren Wert als Bargeld in gleicher Höhe. Auf der anderen Seite muss für einen solchen Urlaubsgutschein keineswegs 100 Euro ausgegeben werden. Es reicht ein kleiner Betrag von zwei bis drei Euro je nach Anzahl der eingekauft Gutscheine.
Das liegt daran, dass selten alle Plätze einer Reise tatsächlich belegt werden. Viele Angebote bleiben ungenutzt. Diese Tatsache nutzt die Firma Travelcheck und macht daraus ein Angebot für Firmen, sich beispielsweise für 300 Euro 100 Gutscheine zu je 100 Euro kaufen oder für 1.000 Euro 500 Gutscheine a 100 Euro, um sie an Mitarbeitende oder Kunden zu verschenken.
Ein Dankeschön mit einem Reisegutschein
In So ein Gutschein-Geschenk wird für eine besondere Dienstleistung, ein Jubiläum oder einen Geburtstag überreicht. Die Reisegutscheine erhöhen die Motivation im Unternehmen zu bleiben und Abwerbeversuchen anderer Arbeitgeber zu widerstehen.
In besonderen Fällen (bei Nutzung von mehr als 10.000 Gutscheinen im Rahmen eines speziellen Programms) können die Mitarbeiter im Laufe eines Jahres mehrere Reisegutschriften ansammeln. Sie erhalten sie nicht als einzelne Gutschein, sondern bekommen sie auf einem Reisegeld-Konto im Unternehmen gutgeschrieben.
Auf diese Weise kommen höhere Zuschüsse für die nächste Urlaubsreise zusammen und die Bleibe-Motivation wird erhöht. Dies geschieht im Rahmen einer unternehmensinternen Nettoentgeltoptimierung. http://www.akademie.de/wissen/mitarbeiterfuehrung-leistungsanreize-setzen
Reisegeld-Konten halten Mitarbeiter
Die Reisegutscheine und das Reisegeld-Konto können nicht in Bargeld ausgezahlt werden, weil es sich um eine Aktion der Firma Travelcheck handelt. Die Mitarbeiter können also für eine Reise nur dann einen Reisegeld-Zuschuss bekommen, solange sie Mitglied im Unternehmen sind. Bei ihrem Ausscheiden verfällt das Reisegeld-Konto. Das erhöht die Bleibe-Motivation.
Mit Reisegutscheinen können die Arbeitgeber eine effektive Gehaltserhöhung ohne große Mehrkosten gewähren. Die Mitarbeiter haben einen echten Vorteil, für den die Arbeitgeber nur einen sehr geringen Betrag aufwenden müssen.
Genauso eignen sich Reisegutscheine als Belohnung für eine besondere Leistung der Beschäftigten, beispielsweise wenn sie eine Kosteneinsparung, eine Erfindung oder eine sonstige Verbesserung entwickelt haben.
Reisegutscheine könnten verschenkt werden, wenn es Mitarbeitenden gelingt, neue Kunden für das Unternehmen oder zusätzliche Aufträge zu gewinnen – je nach Anzahl der Neukunden oder der Zusatzaufträge.
Reisegutscheine als Steuerungselement
Auch umgekehrt können die Arbeitgeber Reisegutscheine planvoll einsetzen, um bestimmte Schäden oder negative Entwicklungen vom Unternehmen abzuwenden, beispielsweise könnten die Mitarbeiter mit den wenigsten Reklamationen im Monat mit einem solchen Gutschein belohnt werden.
Viele andere Belohnungssituationen sind denkbar, beispielsweise ein Gutschein für die wenigsten Krankentage oder ein Gutschein für Jahresurlaube im Januar oder Februar – weil es für manche Unternehmer vorteilhaft ist, wenn die Mitarbeitenden in dieser Zeit ihren Jahresurlaub nehmen. Andererseits müssen die Urlauber weitere und teurere Reisen machen, um in die Sonne zu fliegen. Da kommt ihnen ein Reisegutschein sehr gelegen.
In vielen Betrieben gibt es kein Urlaubsgeld mehr. Stattdessen könnten die Arbeitgeber Reisegutscheine ausgeben, die nicht viel Geld kosten – die den Beschäftigten aber viel Freude machen. Nach außen könnte kommuniziert werden, wir haben das Urlaubsgeld wieder eingeführt – in Form von Reisegutscheinen.
Reisegutscheine statt Spesen oder Prämien
Reisegutscheine sind teilweise als Alternative für Spesen oder Prämien einsetzbar, womit erhebliche Kosten einzusparen wären. Sehr beziehungsreich wäre beispielsweise ein Urlaubsgutschein anstelle von „Schlechtwettergeld“.
Eine weitere sinnvolle Einsatzmöglichkeit für Reisegutscheine wären Mitarbeiterjubiläum oder Geschenke aus Anlass eines Firmenjubiläums. Eine besondere Gutschein-Möglichkeit gäbe es, wenn Mitarbeiter heiraten und dann zwei Urlaubsgutscheine für die Hochzeitsreise angerechnet bekommen.
Solche Aktionen mit kostengünstigen Reisegutscheinen dienen zur Pflege des Image als guter Arbeitgeber. Viele Unternehmen kümmern sich sehr um ihren guten Ruf als besonders arbeitnehmerfreundlicher Betrieb und bemühen sich zum Beispiel um ein möglichst gutes Abschneiden bei Beurteilungsportalen, wie zum Beispiel www.kununu.de
Nicht zuletzt sind die Reisegutscheine als private Geschenkmöglichkeiten nutzbar, wenn es um ein Dankeschön für Kunden oder Lieferanten geht. Sie sind einsetzbar, um Interessenten zu einem Beratungsgespräch zu bewegen oder als Preise bei einem Gewinnspiel.
Die Möglichkeiten der Reise Gutscheine sind fast unbegrenzt und es ist daher sehr empfehlenswert, mit den Beratern von Travelcheck einen Termin zu vereinbaren. Erste Informationen gibt es auf der Internetseite www.Travelcheck.de und per Telefon 0511-646 11 588 oder bei Dr. Joachim von Hein: 01577 1433 026 oder E-Mail: info@jvhein.de
Dr. Joachim von Hein aus Hannover, schreibt schon seit seiner Schulzeit Texte für Zeitungen. Seit 1987 ist er selbstständiger Unternehmensberater für psychologische PR- Personal- und Marketingfragen. Es gibt über 40 eigenständige Veröffentlichungen von ihm und mehrere 100 Artikel.
Das Schreiben hat er bei einer kleinen norddeutschen Tageszeitung gelernt. Jetzt betreibt er eine eigene PR-Agentur und produziert auch Video-Kurzfilme. Seine Besonderheit ist, dass er seine Texte und Fotos verkauft (ohne Copyright). Seine Kunden dürfen daher seine Texte immer wieder umformulieren und aktualisieren.
Dr. Joachim von Hein, Fiedelerstr. 46, 30519 Hannover 01577 1433 026 info@jvhein.de www.Perso-Blog.de
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