Manager-Rechtsschutz: Deutsche Manager sind unterversichert

02.08.2016 | Finanzen // Versicherungen

Top-Manager und hochrangige Führungskräfte setzen ihre ganze Energie für ihre Firma ein. Sie sind rund um die Uhr im Einsatz, sie sind weltweit unterwegs, und sie treffen ständig Entscheidungen von einer erheblichen Tragweite. Doch selbst bei größter Umsicht und Integrität sind falsche Entscheidungen unvermeidbar. Eine Fehlentscheidung kann dem Unternehmen allerdings einen hohen Schaden verursachen. Doch wer zahlt eigentlich einen Gerichtsprozess, wenn ein Top-Manager angeklagt wird? Eine Rechtsschutzversicherung für Manager ist für hochrangige Führungskräfte unverzichtbar. Was diese alles leistet, erfährt man auf https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-fuer-manager/

Privatrechtsschutz reicht nicht aus

Als Führungskraft muss man wissen, dass eine Privatrechtsschutzversicherung nicht für Führungskräfte ausreicht, die sich zusätzlich vor den Kosten eines Gerichtsverfahrens schützen wollen. Überraschend ist, dass nur etwa drei Prozent der hochrangigen Führungskräfte oder der leitenden Angestellten und Geschäftsführer in Deutschland überhaupt eine Rechtsschutzversicherung für Manager abgeschlossen haben. Das zumindest geht aus aktuellen Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hervor. Wenn man aber bei einem Rechtsstreit nicht versichert ist, muss man das Prozessrisiko selbst übernehmen und anfallende Kosten aus eigener Tasche zahlen. Wer nämlich zum Geschäftsführer aufsteigt, muss damit rechnen, dass sich der private Rechtsschutz reduziert oder dass er ganz unwirksam wird. Wenn Führungskräfte in dieser Situation sind, sollten sie ihre Privatrechtsschutzversicherung unbedingt prüfen lassen und unter Umständen eine passende Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte abschließen. Die Grenze wird häufig beim Abteilungsleiter gezogen. Er ist meist noch vor arbeitsrechtlichen Risiken geschützt, während Vorstände und Geschäftsführer selbst für ihre Absicherung sorgen müssen.

Steigende Gerichtskosten je nach Status

Wichtig zu wissen ist, dass die Führungskraft ohne Versicherungsschutz mit enorm hohen Anwaltskosten rechnen muss, und auch die Gerichtskosten sind nicht zu unterschätzen. Kommt es zu einer Verurteilung, muss man sogar für die Anwaltskosten des Gegners einspringen. Als Arbeitnehmer muss man bei Arbeitsgerichtskosten auf eine Summe von rund drei Monatsgehältern gefasst sein. Vor Vorständen und Geschäftsführern kann diese Summe bis auf drei Jahresgehälter ansteigen. Selbst ein finanziell gut aufgestellter Manager kann dadurch mit seiner Familie leicht in den Ruin geraten. Wenn um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestritten wird, kann es passieren, dass die private Rechtsschutzversicherung die Deckung versagt, selbst wenn man sich einvernehmlich trennen will. In solchen Fällen wird nur eine Erstberatung gezahlt. Die Versicherungen begründen das damit, dass es vor dem Ausspruch der Kündigung nicht zu einer Vertragsverletzung kam, so dass auch gar kein Versicherungsfall vorliegt. Lediglich gegen eine formelle Kündigung könnte die Führungskraft dann mit der Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung vorgehen.

So hilft eine Manager-Versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für Manager ist in der Regel deutlich teurer als die Privatrechtsschutz. Der optimale Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Beginn der Tätigkeit als Geschäftsführer oder als Vorstand. Wenn man den Vertrag nämlich später abschließen will, kann der Versicherer die Deckung verweigern. Das wäre der Fall, wenn es um Pflichtverstöße geht, die vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung angesiedelt sind. Die Rechtsschutzversicherung für Manager folgt hier der Privatrechtsschutzversicherung, auch dort gibt es keine Deckungszusage, wenn die Ursache des Streits schon vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt. Ein Rechtsschutz für leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände ist also an unterschiedlichste Auflagen gebunden, doch er ist auf jeden Fall so wichtig, dass man nicht darauf verzichten sollte.

 

 

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