Wer nach dem stressigen Urlaubsnebenjob auf der Wiesn zur Erholung krankfeiert, riskiert nicht nur seinen Arbeitsplatz
Für das Münchner Oktoberfest, das 2015 vom 19. September bis zum 4. Oktober stattfindet, nehmen sich jedes Jahr zahlreiche Menschen von ihrem Hauptberuf frei – einige wenige möglicherweise, um 16 Tage lang durchzufeiern, die meisten hingegen, um nebenher bei einem der begehrten Wiesn-Jobs kräftig abzukassieren. Denn die Arbeit insbesondere als Festzelt-Kellnerin, aber auch als Partyfotografin, Alkoholtesterin, Blumen-, Lebkuchenherz- oder Schmuckverkäuferin wird für gewöhnlich bestens entlohnt. Eine fleißige Bedienung kann mit etwa 5.000 bis 10.000 Euro brutto rechnen. Doch wer die Nebentätigkeit nicht von seinem Arbeitgeber absegnen lässt und sich dazu auch noch während oder direkt nach seinem „Urlaub“ – quasi zur Erholung – krankschreiben lässt, kann wegen Betrugs belangt werden. „Neben dem möglichen Verlust des Arbeitsplatzes drohen weitere, auch strafrechtliche Konsequenzen“, weiß Marcus R. Lentz, Inhaber und Geschäftsführer der Detektei Lentz. (http://www.lentz-detektei.de/wirtschaft/lohnfortzahlung)
Wer als Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis steht, hat eine festgelegte Anzahl an Urlaubstagen, die seiner Erholung und dem Erhalt seiner Arbeitskraft dienen sollen. Daher ist es laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes untersagt, während des Erholungsurlaubs eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu leisten. Häufig findet sich im Arbeitsvertrag auch eine entsprechende Klausel, nach der alle Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber angezeigt werden müssen. Beeinträchtigt der Nebenjob zudem die Interessen des Arbeitgebers, muss in der Regel sogar dessen Zustimmung eingeholt werden. „Ist der Arbeitnehmer während seines Urlaubs für ein anderes Unternehmen oder für selbstständige Projekte tätig, obwohl der Erstarbeitgeber damit nicht einverstanden ist, riskiert er seine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung“, warnt Marcus Lentz. Außerdem könne der Arbeitgeber in manchen Fällen Schadenersatzansprüche geltend machen. „Arbeitnehmer sind also gut beraten, ihren Arbeitgeber bereits vor der Aufnahme über die geplante Nebenerwerbstätigkeit zu informieren und um Zustimmung zu bitten.“
Viele schwarze Schafe
Das gilt natürlich auch für das Arbeiten auf der Münchner Wiesn. „Die meisten nehmen fürs Oktoberfest extra unbezahlten Urlaub und sprechen den Nebenjob mit ihrem Chef ab. Dann ist alles im grünen Bereich“, sagt Marcus R. Lentz. Aber es gebe immer einige schwarze Schafe, die ihren Arbeitgeber an der Nase herumführen wollen. „Es ist sicher mehr als verständlich, dass man nach 16 Tagen Plackerei im lauten Festzelt urlaubsreif ist. Doch wer sich danach zur Erholung einfach krankmeldet, begeht einen folgenschweren Lohnfortzahlungsbetrug zu Lasten des Arbeitgebers, der ehrlichen Kollegen und der Krankenkasse.“ Zu den möglichen Konsequenzen gehört neben der fristlosen Kündigung und Schadenersatzforderungen auch die komplette Übernahme der Ermittlungskosten. Da können insgesamt schnell ein paar Tausend Euro anfallen – und der schöne Verdienst vom Oktoberfest ist futsch. Folgenschwer wird der Betrugsfall jedoch erst dann, wenn das Unternehmen ihn auch zweifelsfrei nachweisen kann. Ein Verdacht – mag er auch noch so stark sein – reicht allein nicht.
Bei Verdacht schnell reagieren
Unternehmen, die in solchen Fällen zur Selbsthilfe greifen, riskieren nicht nur, selbst zu Straftätern zu werden. Werden die Nachforschungen publik, ist auch der gute Ruf des Arbeitgebers schnell dahin. Rechtssichere Unterstützung bei Aufdeckung eines möglichen Lohnfortzahlungsbetrugs leisten professionelle Detekteien. „Bei einem konkreten Verdacht empfiehlt sich, schnell zu reagieren und die Ermittlung möglichst schon am ersten Krankheitstag aufzunehmen. Denn viele Arbeitsgerichte fordern in der Regel eine mehrtägige detektivische Tätigkeit während der üblichen Arbeitszeiten“, weiß Marcus R. Lentz. Seine Detektei, die als einzige in Deutschland doppelt TÜV-zertifiziert ist, bearbeitet landesweit jährlich etwa 500 derartige Aufträge. „Wir observieren die Mitarbeiter und stellen fest, ob sie die Krankheit nur vortäuschen. Anschließend erhalten unsere Mandanten einen schriftlichen, minutiösen Bericht inklusive fotografischer und videogestützter Beweisführung in gerichtsverwertbarer Art und Weise, sodass die Unternehmen im Betrugsfall entsprechend gegen ihre unehrlichen Mitarbeiter vorgehen können.“
Unternehmen immer misstrauischer
Dass viele Betriebe ihren Arbeitnehmern gegenüber zunehmend misstrauisch sind, ist kein Wunder, schließlich steigen die krankheitsbedingten Fehltage seit Jahren kontinuierlich an. Fehlten Arbeitnehmer im Jahr 2000 durchschnittlich 12,9 Tage im Jahr, waren es 2014 mit 14,8 Tagen knapp zwei Tage mehr. Dass dabei nicht alle Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig sind, geht aus einer repräsentativen Umfrage des forsa-Instituts hervor. Laut dieser haben sich elf Prozent der deutschen Erwerbstätigen nach eigenen Angaben schon einmal krankgemeldet, obwohl ihnen nichts fehlte. Bei den Jüngeren im Alter zwischen 18 und 29 Jahren liegt dieser Wert sogar bei 22 Prozent. Hauptgrund sei der Wunsch nach einer Auszeit wegen zu hoher beruflicher Belastung. Bitter für die deutsche Volkswirtschaft: Durch den erschlichenen Arbeitsausfall von Arbeitnehmern gehen ihr laut Expertenschätzung jährlich rund 1,4 Milliarden Euro verloren.
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