Kapitalverwaltungsgesellschaft der V+ Fonds klärt Fragen

15.02.2016 | Verschiedenes

V+-Fonds: Xolaris Service Kapitalverwaltungs AG (neue Kapitalverwaltung) kündigt Wertberichtigungen an

Kapitalverwaltungsgesellschaft der V+ Fonds klärt Fragen

Kapitalverwaltungsgesellschaft der V+ Fonds klärt Fragen – von Rechtsanwalt Röhlke

Trennung von einzelnen Investitionsgesellschaften – Stehen Totalwertabschreibungen für V+ Anleger zur Diskussion?

Mit Schreiben vom 09.02.2016 teilt die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) der V+-Fondsgruppe, Xolaris Service Kapitalverwaltungs AG, den Anlegern des V+ 1-Fonds unangenehme Wahrheiten mit.

-Nach diesem Schreiben hat die bisherige KVG-Managerin Metapriori GmbH die Geschäfte in einem fragwürdigen Zustand hinterlassen und auch nicht für ordnungsgemäße Jahresabschlüsse der zurückliegenden Geschäftsjahre gesorgt.
-Zudem sei eine Neubewertung der Vermögenswerte vorzunehmen, die zu erheblichen Wertabschreibungen führen kann bis hin zu Totalwertabschreibungen.
-Geschäftsführer Klaile der Xolaris KVAG teilt mit, drei Beteiligungen seien insgesamt aufgegeben worden, darunter auch die Prolupin GmbH, die auf der Homepage www.ventureplus.de noch am 12.02.2016 mit einem Bild der Geschäftsführerin als Werbeträgerin aufgeführt ist. Diese Gesellschaften hatten entweder gar kein operatives Geschäft oder können nach Auffassung der Xolaris nicht mehr zu einem profitablen Unternehmen werden.

Nach den letzten Röhlke Rechtsanwälten vorliegenden Jahresabschlüssen der V+ Fonds 1 bis 3 waren die abgeschriebenen Beteiligungen mit Anschaffungswerten von ca. 1,7 Mio EUR aufgeführt worden.

V+ Fonds: Wertverluste – Bilanzen – Anlegerkapital?

“Nach der Auswertung der hier vorliegenden Bilanzen hat allein der Fonds V+ 2 seit 2007 Verluste von ca. 30 Mio. Euro angehäuft. Die erworbenen Finanzanlagen weisen lediglich einen Stand zum Kaufpreis von ca. 22 Mio. Euro auf. Wobei dieser Wert jetzt offensichtlich stark nach unten korrigiert werden muss. Ob das riskante Venture Capital Investment für die Anleger zu einem Erfolg werden kann, erscheint hiermit fraglicher als jemals zuvor. Viele unserer Mandanten sind berechtigterweise in Sorge um ihr eingelegtes Kapital”, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.

Auch Rechtsanwalt Röhlke kann von merkwürdigen Geschäftsgebaren der Metapriori GmbH berichten. Die Metapriori argumentierte in der Zeit ihrer vertraglichen Verpflichtung bei der V+ GmbH stets, hergebrachte rechtliche Lösungsprinzipien des sogenannten grauen Kapitalmarktes und des Rechts der Publikumspersonengesellschaften seien nach ihrer Bestellung nicht mehr anwendbar, da das Kapitalanlagegesetzt (KAGB) die Lage grundsätzlich verändert habe. Nach dieser Lesart war ein Großteil der anlegerschützenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf die V+ nach Bestellung der Metapriori nicht mehr anwendbar.

“Dieser Ansatz war natürlich hanebüchener Unsinn, wie der Metapriori GmbH erst vor kurzem durch das Oberlandesgericht (OLG) München attestiert wurde. Dort hatte die Metapriori ernsthaft behauptet, organschaftlich zur Vertretung der V+ 2 KG vertreten zu sein und hat eigenmächtig für die Fondsgesellschaft eine Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil eingelegt. Das OLG hat mit klaren Worten zu erkennen gegeben, dass diese Berufungseinlegung unzulässig war, da ein KVG-Manager kein gesetzlicher Vertreter der Fondsgesellschaft sein kann. Allein durch diesen verlorenen Prozess dürfte die Metapriori einige tausend Euro an Anlegergeldern verbrannt haben”, meint Rechtsanwalt Röhlke.

Fazit: Auslegungsfrage Kapitalanlagegesetz geklärt -KVG-Manager ist kein gesetzlicher Vertreter der Fondsgesellschaft

Der Berliner Jurist sieht ein Gutes in diesem merkwürdigen Prozess: So wurde zumindest eine Auslegungsfrage des Kapitalanlagegesetzes (KAGB) schon einmal geklärt.

Röhlke Rechtsanwälte empfehlen allen betroffenen V+ Fonds-Anlegern, rechtlich qualifizierten Rat in Anspruch zu nehmen. Für weitere Informationen und eine individuelle Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und anwalt@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.

V.i.s.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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