Höchstspeicherfrist stellt eine Gefahr für den IT-Mittelstand dar

22.09.2015 | Verschiedenes

Aachen/Berlin, 22. September 2015 – Zur Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzesentwurf für die Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten zeigt sich der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) enttäuscht. „Neben den nicht unerheblichen bürgerrechtlichen Bedenken, die einige Sachverständige aufgeworfen haben, ist die Einführung einer flächendeckenden anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten für IT-Unternehmen zuallererst ein enorm aufwändiges und bürokratisches Unterfangen“, erklärte BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Grün befürchtet für IT Unternehmen die Konsequenzen der Einführung dieser Vorratsdatenspeicherung. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen werden durch die Auflagen für die Art der Speicherung überproportional belastet. Die Trennung von verschiedenen Datenkategorien mit unterschiedlicher Speicherfrist für Kommunikationsdaten einerseits und Geodaten andererseits erfordert die zusätzliche Trennung und Verwaltung dieser Daten. Für einen kleinen Mittelständler ist das nicht zu leisten.“

Das Gesetzgebungsverfahren „zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ ist ins Stocken geraten, da aus der Europäischen Union Bedenken angemeldet worden sind.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.

Kontakt
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