Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USA

24.02.2016 | Internet // eCommerce

EuGH-Safe Harbor Urteil sorgt auch international für „Wirbel“

Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USA

Die Aufhebung des Safe-Harbor-Abkommens durch den EuGH sorgt weiter für „Wirbel“ bei der Übertragung von Daten in die USA – und zwar nicht nur in Deutschland. Wie die Nachrichtenagentur Reuters (http://www.reuters.com/article/us-facebook-france-privacy-idUSKCN0VH1U1) berichtet, hat nun auch die französische Commission Nationale de l“Informatique et des Libertes (CNIL), die für den Datenschutz in Frankreich verantwortlich ist, auf die Aufhebung des Urteils durch den Europäischen Gerichtshof reagiert und Facebook eine Frist von drei Monaten gesetzt, um die Überwachung von nicht bei Facebook registrierten Anwendern ohne deren Einwilligung zu beenden und die Übertragung bestimmter Daten in die USA einzustellen.

Analog zu vielen Datenschutz-Experten in Deutschland beanstandet auch die CNIL, dass Facebook webseitenübergreifend über Like-Buttons auch Anwender per Cookie identifiziert, die nicht Mitglied des sozialen Netzwerks sind und somit den Nutzungsbedingungen nie zugestimmt haben. Facebook, so die CNIL, würde diese Nutzer nicht einmal informieren, die Daten aber für die Personalisierung von Anzeigen nutzen. Laut CNIL verstößt dieses Vorgehen gegen französisches Gesetz.

„Die CNIL-Entscheidung beweist, dass ein bestmöglicher Datenschutz nicht nur ein deutsches Anliegen ist“, erklärt Peter Weger, Vice President International der Oodrive-Gruppe (http://www.oodrive.de). „Es zeigt sich außerdem, dass die Entscheidung des EuGH zu Safe Harbor auch in anderen Ländern der EU zu Konsequenzen für US-amerikanische Unternehmen führt, die Daten ihrer Kunden verarbeiten und zu diesem Zweck in die USA exportieren.“

Nach der Entscheidung des EuGH war amerikanischen Unternehmen eine Frist von drei Monaten eingeräumt worden, um neue Vorkehrungen für die Datenübertragung in die USA zu treffen. Facebook hatte die Frist ungenutzt verstreichen lassen. Das Unternehmen ist nämlich der Meinung, gar nicht unter das mittlerweile ungültige Safe Harbor-Abkommen zu fallen und sich korrekt an die EU-Datenschutzvorgaben zu halten.

Peter Weger ergänzt: „Als Unternehmen mit französischen Wurzeln hilft uns die CNIL-Entscheidung auch dahingehend, unseren Kunden deutlich zu machen, dass Datenschutz und Datensicherheit auch in Frankreich ein schützenswertes Gut sind. Oodrive-Kunden können deshalb sicher sein, dass ihre Daten höchsten Schutz genießen und zwar nicht nur bei Oodrive Deutschland, sondern auch in der französischen Firmenzentrale und in allen unseren Niederlassungen auf der ganzen Welt.“

Die Oodrive Gruppe ist heute einer der europäischen Marktführer für sichere und vertrauliche Online-Datenverwaltung in Unternehmen. Das Unternehmen wurde im Jahr 2000 in Frankreich gegründet und betreut heute weltweit mit Niederlassungen in München, Paris, Brüssel, Genf, Sao Paulo und Hong Kong mehr als 14.500 Kunden, die mit Lösungen des Unternehmens sicher online zusammenarbeiten. Unternehmen aller Größen und Branchen setzen auf die Oodrive-Lösungen.
Für den Austausch von sensiblen Unternehmensdaten z.B. bei der Kommunikation von Führungsgremien (Vorstand, Aufsichtsrat) bietet das Unternehmen Speziallösungen.
Als Vorreiter des SaaS-Betriebsmodells engagiert sich Oodrive in der Förderung des Themas Cloud Computing und ist aktives Mitglied in verschiedenen Verbänden und Organisationen.

Kontakt
Oodrive Germany GmbH
Peter Weger
Rückertstraße 4
80336 München
089-5999154-0
089-5999154-50
info@oodrive.de
http://www.oodrive.de

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