EEV AG: Insolvenzverfahren eröffnet
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Das Amtsgericht Meppen hat über die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG am 10. Februar 2016 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 213/15). Anlegern drohen hohe Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die EEV AG Ende vergangenen Jahres Insolvenzantrag gestellt hat, hat das Amtsgericht Meppen das Insolvenzverfahren nun eröffnet. Anleger können ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 21. März beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung findet am 13. April in Meppen statt.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Zumal die Anleger im Insolvenzverfahren besonders schlechte Karten haben könnten, da die Forderungen aus Genussrechten und Nachrangdarlehen nachrangig behandelt werden könnten, d.h. hinter den Forderungen aller anderen Gläubiger zurückstehen müssen. Daher sollten sich die rund 2400 betroffenen Anleger schon bei der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Darüber hinaus sollten die Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren setzen, sondern auch weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz prüfen lassen. Die Ansprüche können u.a. aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass sich der Anleger quasi unter falschen Voraussetzungen beteiligt.
Ebenso kann eine fehlerhafte Anlageberatung Ansprüche auf Schadensersatz begründen. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.
Über Genussrechte und Nachrangdarlehen hatten sich die Anleger an einem Biomasseheizkraftwerk und einem Offshore-Windpark beteiligt. Besonders beim Windpark waren die Probleme vorprogrammiert, da er in einem Übungsgebiet der Bundeswehr liegt und es schon von Beginn an fraglich war, ob der Park genehmigt wird. Die EEV Bioenergie GmbH & Co. KG, Betreiberin des Heizkraftwerks, befindet sich ebenfalls in der Insolvenz.
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