DMRZ.de: Angebotserweiterung durch Tagespflege

29.02.2016 | Gesundheit // Ernährung

Tagespflege nach §41 SGB XI günstig mit den Kostenträgern abrechnen, sehen Sie wie einfach das geht.

DMRZ.de: Angebotserweiterung durch Tagespflege

Tagespflege komfortabel mit dem DMRZ abrechen.

Die Tagespflege nach §41 SGB XI ist Teil eines Versorgungssystems für Senioren, Kinder und andere Pflegebedürftige. Sie ist das richtige Angebot, wenn die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht, aber die stationäre Pflege im Pflegeheim noch nicht notwendig ist. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) ermöglicht zusätzlich zur ambulanten Pflege die günstige Abrechnung der Tagespflege-Leistungen.

Tagespflege in der ambulanten Pflegeversorgung abrechnen

Mit der kostenlosen Pflegesoftware (http://www.dmrz.de/pflege_software_kostenlos_haeusliche_krankenpflege-619.html) des Deutschen Medizinrechenzentrums managen ambulante Pflegedienste nicht nur ihren Praxisalltag, sondern rechnen für 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. alle Leistungen günstig mit den Kostenträgern ab. Seit Januar 2016 können Pflegedienste auch die Tagespflege (http://www.dmrz.de/tagespflege-2013.html) nach §41 SGB XI mit allen Kostenträgern bei DMRZ.de abrechnen (§ 105 SGB XI). Wie vom Gesetzgeber gefordert, bereitet die Online-Abrechnungs-Plattform die Abrechnungsunterlagen so auf, dass die erbrachten Leistungen nach Art, Menge und Preis einschließlich des Tages der Leistungserbringung zu unterscheiden sind.
Auch können das Institutionskennzeichen des Leistungserbringers sowie die Versichertennummer des Pflegebedürftigen angegeben werden. Bei Abrechnung der zusätzlichen Hilfsmittel (http://www.dmrz.de/pflegehilfsmittel-pflegeverbrauchsmittel-nach-paragraph-40-sbg-xi-abrechnen-1-2-2015.html) werden die Bezeichnungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 78 SGB XI verwendet.

Kostenlose Online-Pflegesoftware vereinfacht die Planung

Damit Tagespflegeeinrichtungen und Pflegedienste die Tagespflege planen können, stellt das Deutsche Medizinrechenzentrum eine kostenlose Online-Pflegesoftware im Internet zur Verfügung. Alle notwendigen Module wie Pflegeplanung und Dokumentation, Dienstplan und Tourenplanung können kostenlos genutzt werden.
Ausgenommen ist nur die Abrechnung mit den Kostenträgern. Der Clou: Die Pflegesoftware läuft in allen modernen Internet-Browsern und ist überall abrufbar, wo es einen Internetzugang gibt. Zur Tourenplanung steht zudem ebenfalls kostenlos eine App für Mobilgeräte zur Verfügung.

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit bei DMRZ.de. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an die Kostenträger schickt, dem können wegen fehlender DTA-Abrechnung bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über DMRZ.de werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum für Pflege und Therapeuten kostenlose Software. DMRZ.de ist das innovative Abrechnungszentrum im Gesundheitsbereich.

Kontakt
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
Timo Wystrach
Wiesenstr. 21
40549 Düsseldorf
4921163559299
wystrach@dmrz.de
http://www.dmrz.de