Bundestag verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II

13.11.2015 | Verschiedenes

Bundestag verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II

(Mynewsdesk) Berlin, 13.11.2015. Das heute verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat wesentliche Verbesserungen für pflegebedürftige Demenzkranke und ihre Familien zum Ziel. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt die ab 2017 geltende Pflegereform als wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

Mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit wird künftig nicht nur körperlicher Pflegebedarf berücksichtigt, sondern auch „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ und damit der spezielle Bedarf von Menschen mit Demenz. Sie brauchen geduldige Begleitung und eine Kommunikation, die bestärkt und Sicherheit gibt.

Dazu sagte Heike von Lützau-Hohlbein, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Wir haben lange auf diese Reform gewartet, aber eine gleichberechtigte Anerkennung für Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung ist nur der erste Schritt. Es geht um eine Haltungsänderung und die Ausgestaltung der Pflege. Das neue Gesetz bringt aber nicht automatisch mehr Personal und damit mehr Zeit für die Menschen. Mehr Zeit ist aber das Wichtigste für Menschen mit Demenz und dafür werden wir uns weiter stark machen.“

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Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr zwei Drittel davon leiden an der Alzheimer-Demenz. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 137 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

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