BAG: Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

14.12.2015 | Verschiedenes

BAG: Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

BAG: Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html Ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin sorgt für Aufsehen. Demnach können sich Erben den Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen lassen. Das Bundesarbeitsgericht entschied anders.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html) ist verankert, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine gewisse Zahl von Urlaubstagen im Jahr haben. Fällt dieser Urlaubsanspruch nach dem Tod des Arbeitnehmers an die Erben? Das Arbeitsgerichts Berlin sagte überraschenderweise ja. Sie könnten sie sich die restlichen Urlaubstage des Verstorbenen von seinem Arbeitgeber auszahlen lassen. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um, entschied das Arbeitsgericht.

Mit diesem Urteil überraschte das ArbG Berlin nicht nur, sondern es stellte sich auch gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das BAG hatte mit Urteil vom 20. September 2011 bereits festgestellt, dass der Urlaubsanspruch erlischt, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet (Az.: 9 AZR 416/10). Der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs setze voraus, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch lebt. Urlaub könne nur dem Arbeitnehmer als Freistellung von dessen Arbeitspflicht gewährt werden. Diese Arbeitspflicht sei regelmäßig an die Person des Arbeitgebers gebunden und gehe im Todesfall nicht auf die Erben über.

Da das Arbeitsverhältnis zudem mit dem Tod des Arbeitnehmers endet, käme ein Urlaubsanspruch nicht in Betracht. Damit könne es zugleich auch keinen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs geben. Insofern könne auch kein Urlaubsabgeltungsanspruch in den Nachlass fallen.

Ob das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin noch lange Bestand hat, bleibt abzuwarten. Denn es steht nicht nur der Rechtsprechung des BAG entgegen, es kann auch noch Berufung gegen dieses Urteil eingelegt werden. Die Entscheidung muss dann das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fällen.

Dieser ehe kuriose Fall ist nicht die einzige Problematik im Arbeitsrecht. Immer wieder kann es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen. Häufig ist das bei Kündigungen der Fall. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können durch optimale Vertragsgestaltung viele Streitigkeiten schon präventiv klären und Forderungen durchsetzen bzw. abwehren.

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