An der Dunkelheit sollt ihr sie erkennen – Hartz-IV und Stromkosten

01.03.2016 | Recht

Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD)

An der Dunkelheit sollt ihr sie erkennen - Hartz-IV und Stromkosten

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01. März 2016. “Dass der Hartz-IV-Regelsatz nicht ausreicht, um die ständig steigenden Stromkosten aufzufangen, ist bekannt. Dass die Politik das Problem kennt, aber nicht handelt, ist eine Schande”, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Vereinzelt böten Energieversorger zwar Sozialtarife an; diese seien jedoch meist sehr beschränkt.

Schon seit Jahren wird darüber diskutiert, ob man Energieversorger gesetzlich zu Sozialtarifen für Bedürftige verpflichten sollte. Verschiedene Anbieter haben solche seit vielen Jahren, allerdings meist auf ein gewisses Bezugsgebiet oder in der Anzahl beschränkt. In Teilen der Energiewirtschaft werden Sozialtarife aber als Eingriff in den von der EU gewollten und sogar geförderten Energiewettbewerb. “Die EU möchte, dass sich die Anbieter, vereinfacht dargestellt, gegenseitig unterbieten. Ein einheitlicher Sozialtarif wäre somit dem Wettbewerb nicht zuträglich”, erklärt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net).

Für Hoffmann ist die Empfehlung, dass Hartz-IV-Empfänger doch einfach mehr Energie sparen müssten, absolut realitätsfremd: “Gerade einkommensschwache Familien haben keine neuen und energiesparenden Geräte. Sie verbringen mangels Arbeit mehr Zeit zuhause und nicht selten werden Wohnungen auf dem Land dazu noch mit ineffizienten Nachtspeicheröfen beheizt.” Auch der Tipp des regelmäßigen Anbieterwechsels funktioniert bei Bedürftigen nicht immer. Uwe Hoffmann: “Wer einmal Zahlungsschwierigkeiten hatte, wird so schnell keinen neuen Anbieter finden.”

In Ostdeutschland ist Strom besonders teuer, hier klafft zwischen der staatlichen Leistung und dem Strompreis eine jährliche Lücke von rund 130 Euro. Dazu kommt, dass der Anteil der Hartz-IV-Empfänger an der Bevölkerung höher als im Westen ist. Er liegt bei knapp 10 Prozent.

Ganz davon abgesehen, dass die Erhöhung des Regelsatzes zum 1. Januar 2016 für den DSD-Geschäftsführer nicht gesetzeskonform ist, muss wenigstens das Problem der steigenden Energiepreise schnellstens gelöst werden. “Die Energiekonzerne verdienen wahrlich genug Geld mit Strom”, sagt Hoffmann. “Ich denke man könnte sie zu einem verbindlichen und einheitlichen Sozialtarif verpflichten. Ohne staatliche Zuschüsse und ohne Wenn und Aber. Doch auf dem Weg dahin lauern Lobbyisten, die die entsprechenden Mandatsträger in die Seitengassen locken, während bei Hartz-IV-Empfängern langsam das Licht aus geht.”
Steigende Energiekosten, zu geringer Regelsatz – Hartz-IV-Empfänger, so Hoffmann, sollten wirklich jedem Bescheid widersprechen, da grundsätzlich jeder wegen der nicht zeitnahen Anpassung des Regelsatzes seiner Ansicht nach falsch sei. “Und manchmal finden unsere Vereinsanwälte ganz nebenbei noch Fehler, die sich schon seit Jahren fortsetzen. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen”, weiß der DSD-Geschäftsführer.

Weitere Informationen unter www.gegendiskriminierung.de und www.mehr-hartz4.net

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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