Alternative Heilung bleibt 2017 gefragt

09.02.2017 | Finanzen // Versicherungen

Alternative Heilmethoden sind auch im Jahr 2017 im Trend. Immer mehr Menschen vertrauen bei der Behandlung von kleinen Beschwerden und zur Ergänzung bei ernsten Problemen auf die sanften und nachhaltigen Methoden aus der Alternativmedizin. Doch weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung sieht man sich bezüglich der Kostenübernahme optimal versorgt. Immer wieder müssen Versicherte feststellen, dass eine vielversprechende Leistung nicht von der Kasse gezahlt wird. Letztlich bleibt ihnen nur übrig, sich vor der Behandlung genau zu informieren, mit welcher Erstattung zu rechnen ist.

Zunehmendes Interesse an Alternativmethoden

Neuere Studien belegen, was erfahrene Heilpraktiker und Alternativmediziner schon lange wissen: Das Interesse von Patienten an ihrer Wissenschaft wächst. Immer häufiger suchen Patienten als Ergänzung zur Schulmedizin Auswege bei alternativen Heilern. Nicht selten sind sie in der klassischen Medizin an ihre Grenzen gestoßen und konnten dort keine Linderung erfahren. Also sucht man sich Abhilfe in der Alternativmedizin. Ob man sich für ergänzende Maßnahmen zur klassischen Medizin entscheidet oder ob man ganz und gar auf die kompetente Hilfe von Heilpraktikern und Co. vertraut, kommt natürlich auf den Einzelfall an. Doch der Bedarf und das Interesse sind ungebrochen, und die Experten gehen davon aus, dass sich dieser Trend im Jahr 2017 nicht umkehrt. Ganz im Gegenteil dürfte die Nachfrage weiter in die Höhe gehen. Das Problem liegt für viele Patienten aber in den Kosten, denn weder die GKV noch die PKV überzeugen hier durch vollständige Kostenerstattungen. Welche Leistungen eine private Krankenversicherung jedoch in jedem Fall enthalten sollte, erfährt man auf https://www.transparent-beraten.de/private-krankenversicherung/leistungen/

Die GKV mit sehr eingeschränkten Leistungen

Behandlungen von Heilpraktikern oder alternativen Medizinern werden von den gesetzlichen Kassen kaum übernommen. Chiropraktiker und andere Heiler müssen ihre Patienten immer wieder darauf hinweisen, die Höhe der Erstattung im Detail mit ihrer Krankenkasse zu verhandeln. Lediglich bei einigen wenigen Ausnahmen besteht eine geringe Chance auf eine rudimentäre Übernahme der Kosten durch die Kasse. Etwas anders sieht es aus, wenn ein gesetzlich Versicherter eine Zusatzversicherung für alternative Behandlungen abgeschlossen hat. In diesem Fall ist eher mit einer Erstattung der Auslagen zu rechnen, denn letztlich werden Zusatzversicherungen für genau diesen Zweck vereinbart. Versicherte sollten vor der Behandlung mit ihrer Kasse und mit dem Zusatzversicherer klären, wie genau vorzugehen ist, damit eine Erstattung der Behandlungskosten möglich ist und in welcher Höhe sie zugesagt ist. Diese Zusage sollte man sich schriftlich geben lassen, um erst danach mit der Behandlung zu beginnen.

 

Alexander Vorgerd – Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de zu den Leistungen in der GKV und PKV:

„Die gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung ist im SGB V geregelt. Dabei sind keine konkreten Leistungen, Therapien oder dergleichen definiert, sondern eher Allgemein geregelt, auf welche Leistungen jeder Anspruch hat, z.B.: Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, ärztliche Behandlung (Heilpraktiker sind keine Ärzte), zahnärztliche Behandlung, Psychotherapie, Heil- und Hilfsmittel, usw.

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt ein verbindlicher Leistungskatalog. Dieser wird vom Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) definiert, z.B. Kostenerstattung für neue Therapieverfahren. Dabei muss folgender Grundsatz nach § 92 SGB V eingehalten werden – “ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten”.

Heilpraktikerleistungen oder Alternativmedizin sind meines Wissens nach nicht gesetzlich geregelt und finden auch keine Berücksichtigung beim BGA. Krankenkassen können Leistungen / Zuschüsse anbieten, auch wenn diese nicht im Leistungskatalog geregelt sind, z.B. Leistungen für Heilpraktiker oder professionelle Zahnreinigung. Allerdings sind die Leistungen nicht sehr umfangreich, so dass man dennoch oftmals Kosten selber tragen muss. Wer also seinen Versicherungsschutz aufbessern möchte, muss eine Zusatzversicherung abschließen.“

Tarifabhängige Übernahme in der PKV

In der privaten Krankenversicherung hängt es immer vom gewählten Tarif ab, in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Gerade bei höherwertigen Tarifen dürfen viele Versicherte eine mindestens anteilige Erstattung der Kosten erwarten. Häufig sind dann bestimmte Grenzen in absoluten Summen oder als prozentualer Anteil vom Rechnungsbetrag vorgesehen. Es gibt aber auch in der PKV Ausnahmen, wenn in den Tarifen keinerlei Übernahme der Auslagen vorgesehen sind. Das ist vor allem bei vielen Einsteigertarifen der Fall. Auch eine Eingrenzung der Behandlungsmethoden auf das Hufelandverzeichnis oder auf einen genau definierten Heilverfahrenkatalog ist möglich. Deshalb sollten sich Versicherte vor dem Beginn der Behandlung genau informieren, wie sie vorgehen müssen, damit die Kosten in der vereinbarten Höhe erstattet werden.

 

transparent-beraten.de Maklerservice UG (Versicherungsmakler Berlin)

Mehringdamm 42

10961 Berlin

Tel: 030 9227527

Fax: 030 89622700

E-Mail: kontakt@transparent-beraten.de

https://www.transparent-beraten.de/