Ärger mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung vermeiden

16.12.2015 | Verschiedenes

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz erklärt, warum Unternehmen ihre Lohnbuchhaltung in kompetente Hände auslagern sollten

Ärger mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung vermeiden

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 16. Dezember 2015*****Die Lohnbuchhaltung ist eines der empfindlichsten Gebiete im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Unternehmens. Die Mitarbeiter warten auf ihr Geld und prüfen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Groß ist der Unmut, wenn die Abrechnungen Differenzen aufweisen. Unter Umständen merken Arbeitnehmer die Differenzen erst im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung und dann fängt der Ärger richtig an. “Das lässt sich vermeiden, wenn Unternehmen die gesamte Lohnbuchhaltung inklusive des gesamten Vertragswesens, Führung der Lohnakten etc. auslagern und in kompetente Hände geben”, rät Dipl.- Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf.

“Das Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist in den letzten Jahren immer komplexer und schwieriger geworden. Die Bestimmungen sind für Laien nicht mehr durchschaubar, darüber hinaus gibt es Fallstricke bei der Erstellung von Anstellungsverträgen und deren Kündigungen. Selbst beim Zeugnis lauern Fallen, die leicht in ein Arbeitsgerichtsverfahren münden können. Auch entstehen immer wieder Personalengpässe bedingt durch Urlaub, Krankheit, Mutterschutz etc. Aber trotzdem muss die Lohnbuchhaltung pünktlich erstellt und Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer müssen fristgerecht bezahlt werden. Und letztendlich möchten die Arbeitnehmer pünktlich ihr Gehalt auf dem Konto haben”, bringt Steuerberaterin Bettiona M. Rau-Franz die möglichen Probleme im Rahmen der Lohnbuchhaltung auf den Punkt.

Das Spezialistenteam der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in der Niederlassung in Velbert beschäftigt sich ausschließlich mit den Themen der Lohnbuchhaltung, des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes, mit der Künstlersozialkasse, der Berufsgenossenschaft, mit den jeweiligen Tarifvereinbarungen und den sich hieraus ergebenden Veränderungen. Es führt die Lohnkonten der Mitarbeiter und sofern es Probleme mit der Erstellung von Arbeitsverträgen,
Zeugnissen oder Kündigungsschreiben gibt, arbeiten die Mitarbeiter im Bereich Arbeitsrecht eng mit der hauseigenen Rechtsabteilung von Roland Franz & Partner zusammen. Die Unternehmen haben auf diese Weise ausschließlich einen Ansprechpartner, der zielorientierte Lösungen pünktlich und fristgerecht erstellt. Außerdem wickelt das Lohnteam in Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Rechtsanwälten von Roland Franz & Partner sämtliche Betriebsprüfungen rund um die Lohn- und Finanzbuchhaltung eigenständig und kompetent ab. Da das Lohnteam aus mehreren Personen besteht, ist auch jederzeit die Urlaubs- und Krankheitsvertretung geregelt.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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