Einen Großhändler der Prodrug 1V-LSD erreichte vor Kurzem eine Mail, in der verkündet wurde, dass der deutsche Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel an einem Erlass eines Gesetzes arbeitet, das die Substanz verbieten soll. Sie soll dem Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG)untergeordnet werden und somit als illegal gelten. Jedoch gab es auf Seiten des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel noch keine offizielle Mitteilung diesbezüglich. Falls das 1V-LSD nun auch unter das NpSG fällt, dann bedeutet das für die Hersteller, dass Sie erneut in die Forschung gehen müssen, um ein weiteres Derivat zu entwickeln. Doch das könnte sich als problematisch herausstellen. „Dies ist ein Schock und kam unerwartet, da wir dachten, dass 1V-LSD dem Trend von 1P-LSD und 1cP-LSD folgen und für etwa zwei Jahre legal bleiben würde.“ So lautet die Aussage der Hersteller. Die Vorgänger des 1V-LSD hielten sich schließlich auch länger auf dem Markt, ohne mit einem Gesetzt in Konflikt zu geraten. Das ändert sich womöglich jetzt. Wenn man der E-Mail des Herstellers glauben schenkt, dann bedeutet das wohl, dass der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nun noch schneller reagiert und härter durchgreift. Dadurch sind die meisten Hersteller gezwungen, ihre Produkte vom Markt zu nehmen. Auch die Entwicklung eines neuen LSD-Derivats dauert länger, als es den meisten Unternehmen lieb ist. So teilten Sie auch in einer E-Mail mit, dass die Labore zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entwicklung eines Ersatzproduktes in Aussicht haben.
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