BGH stärkt Arztrechte gegenüber Jameda

(NL/7218036207) München, den 02.03.2016. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. März 2016 entschieden, dass das Ärztebewertungsportal jameda die Bewertungen seiner Mitglieder besser überprüfen muss. Geklagt hatte ein Zahnarzt, der von einem Patienten schlecht...