Traumberuf Polizist: Schutz vor Übergriffen durch Privatversicherung

05.12.2016 | Verschiedenes

Fast täglich hört man in der Presse derzeit von Übergriffen auf Polizisten. Mehr und mehr stehen sie in der ersten Reihe, wenn es zu aggressiven Reaktionen bei Demonstrationen kommt. Selbst wenn sie eigentlich zum Schutz der Bürger unterwegs sind, können sie ihre vornehmliche Aufgabe ohne Angst vor Angriffen nicht mehr ausüben und riskieren körperliche Verletzungen. Jetzt warnen Verbraucherschützer und Versicherungsexperten davor, dass ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich sei. Die gesetzliche Versicherung für Polizisten ist nämlich nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt im Ernstfall bei einer Dienstuntauglichkeit zu gewährleisten. Polizeianwärter haben vor dem Ausbildungsende sogar gar keinen staatlichen Schutz. Wieso eine Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung für einen Polizisten unabdingbar ist, erfährt man auf https://www.xn--berufsunfhigkeitsversicherungen-testsieger-esd.de/vollzugsdienstunfaehigkeitsversicherung/

Polizeibeamte arbeiten in einem Risikoberuf

Es ist für viele junge Menschen ein Traumberuf, der im Lauf der Jahre zum Albtraum wird. Über 30 Prozent der Beamten werden aus gesundheitlichen Gründen vor dem Eintritt in den Ruhestand aus dem Dienst entlassen. Polizisten, die Tag und Nacht körperlich und psychisch an ihre Grenzen gehen, müssen ihren ehemals oft so geliebten Beruf schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aufgaben. Bei einer Dienstunfähigkeit erhalten sie ein Ruhegehalt des Dienstherren, doch das reicht nicht aus, um den bekannten Lebensstandard zu erhalten. Als Anhaltspunkt gilt, dass die staatliche Entschädigung etwa der Erwerbsminderungsrente von Arbeitnehmern entspricht, die ebenfalls nicht hoch genug ist, um das gewohnte Leben fortzuführen. Aus diesem Grund ist für Polizisten eine zusätzliche private Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich.

Unterschiede zur Berufsunfähigkeit

Auf den ersten Blick scheint die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit zu ähneln. Der Begriff der Polizeidienstunfähigkeit ist aber im Bundespolizeibeamtengesetz definiert. Dienstunfähig ist danach, wer den gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr genügt. Voraussetzung ist weiterhin, dass die volle Einsatzfähigkeit in den nächsten zwei Jahren nicht wieder herzustellen ist. Wenn also ein Beamter aufgrund eines Unfalls seinen Schießfinger verliert und keine Waffe mehr führen kann, ist das ein Fall der Polizeivollzugsdienstunfähigkeit. Allerdings ist das nicht gleichbedeutend mit der Berufsunfähigkeit, denn eine Tätigkeit im Innendienst könnte durchaus noch in Frage kommen. Auf der anderen Seite sind Polizeibeamte großen psychischen Belastungen ausgesetzt, die zusätzlich eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen können. Zwischen der Polizeivollzugsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit ist also bei Polizeibeamten sauber zu treffen. Für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf diese Unterscheidung abzustellen. Sie sollte unbedingt mit einer Dienstunfähigkeitsklausel versehen sein und entspricht dann einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

So wichtig ist die Dienstunfähigkeitsklausel

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, besagt sie, dass die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt ist. Wenn der Versicherte von seinem Dienstherrn als dienstunfähig bezeichnet wird, wird auch die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente gezahlt, eine weitere Prüfung durch den Amtsarzt ist dann nicht erforderlich. Die private Absicherung ist für Polizeianwärter übrigens besonders wichtig. Wer während der Ausbildung dienstunfähig wird, hat noch keinen Anspruch auf die staatliche Versorgung durch den Dienstherrn. Lediglich eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte dann in Frage kommen. Deshalb sollten sich Polizeianwärter unbedingt privat versichern, damit sie in jungen Jahren keine massiven finanziellen Einbußen erleiden. Es gibt einige Spezialversicherer, die sich auf die Problematik der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte ausgerichtet haben und die für eine solche Versicherung sehr zu empfehlen sind.

Katharina Krech – Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de zur Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung: „Die private Absicherung ist für Polizeibeamte mindestens genauso wichtig wie für den Handwerker. Im Gegensatz zu dem Handwerker, sollte jedoch der Polizeibeamte auf einige wichtige Punkte achten, die einen gravierenden Unterschied im Schutz ausmachen. Bei einem Polizisten wird die Dienstunfähigkeit meist schneller festgestellt als eine Berufsunfähigkeit. Denn wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, ist eine Dienstunfähigkeit nicht gleich eine Berufsunfähigkeit. Das heißt, wer Dienstunfähig ist, muss nicht automatisch berufsunfähig sein. Der allgemeine Grundsatz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lautet: Berufsunfähig ist derjenige der zu mindestens 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und das voraussichtlich für länger als 6 Monate. Ein Polizeibeamter kann aber schon wesentlich früher als Dienstunfähig eingestuft werden, auch wenn er noch nicht die 50%-Regelung erreicht hat. Einige wenige Versicherer bieten in ihrer BU-Versicherung dann die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel an, welche wie oben schon beschrieben sagt, dass sobald der Polizist als Dienstunfähig eingestuft wird, er die BU-Rente ausbezahlt bekommt. Somit sollten Polizeibeamten bei der Suche nach der richtigen BU-Versicherung die Augen offen halten, und sich nur die Anbieter heraussuchen, die auch diese Dienstunfähigkeitsklausel mit anbieten.“