Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

22.11.2014 | Verschiedenes

Ein Sachverständiger für das Fliesenlegerhandwerk wird nötig, um Mängel und Schäden an Belagsystemen zu ermitteln, um Gutachten anzufertigen und eine Prüfung bezüglich der Rutschhemmung auf Bodenflächen zu testen. Die vorhandene Qualifikation belegt eine öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen. Privatpersonen, Gerichte und Auftraggeber von Gewerbe und Industrie haben die nötige Sicherheit, um einen Rechtsstreit schnell schlichten zu können oder es gar nicht erst soweit kommen zu lassen.

Mithilfe eines Schiedsgutachters kann man eine schnelle und unkomplizierte Lösung oder Streitfragen erreichen, ohne dass das Gericht eingeschaltet wird. Die Klärung im Streitfall erfolgt dabei nur sehr kurz, wobei die Vertragspartner in einer Schiedsgutachtenvereinbarung vertraglich genau festlegen, dass ein Schiedsgutachter die Streitfragen verbindlich klären soll und sich die Vertragspartner darauf einigen müssen, sich dem Ergebnis aus dem Schiedsgutachten zu unterwerfen und die entstehenden Pflichten dann auch so umzusetzen. Der Vorteil ist, dass man somit hohe Gerichts- und Anwaltskosten vermeidet, keine langen Schriftwechsel führt, keine Wartezeiten hat und eine Rechtssicherheit hat. Zudem beauftragt man ein Schiedsgutachter immer privat, allerdings sollten sich beide Parteien auf einen Schiedsgutachter geeinigt haben. Der Schiedsgutachter kann sich ausschließlich auf die Beurteilung des ihm von den Parteien vorgegebenen Beweisfragen berufen und hat ansonsten keine Befugnis zu sagen, auf welchen Lasten die Feststellungen gehen.

Der öffentliche Sachverständige (http://www.fliesenconsult-seibt.de/person.html) ist eine besondere Form der Rechtssicherheit, da dieser über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Private Personen können nur qualifizierten Sachverständigen trauen, sich mit dem Fall zu befassen, um Gutachten vollkommen unparteiisch und unabhängig zu erstatten. Eine öffentliche Bestellung des Sachverständigen erfolgt durch die Handwerkskammern. Ein Gutachten kann ungefähr in etwa 3 Wochen erstellt werden.