Rauchmelderpflicht: Diese Regelungen sollte man kennen

14.03.2017 | Finanzen // Versicherungen

In den meisten Bundesländern sind die Eigentümer von Immobilien verpflichtet, Rauchmelder anzubringen. Die kleinen Geräte können Leben retten, denn sie schlagen bei Rauchentwicklung sofort an und senden ein unüberhörbares akustisches Signal. Es ist aber nicht nur das Argument der Sicherheit, das für die Installation spricht. Fehlt ein Rauchmelder, droht im Brandfall Ärger mit der Gebäudeversicherung. Der Versicherer sieht eine Kürzung der Leistung im Brandfall vor, oder er verweigert die Zahlung vollständig. Im schlimmsten Fall kann dies den finanziellen Ruin des Immobilieneigentümers nach sich ziehen.

Rauchmelder schützen Mensch und Immobilie

Rund 120.000 gemeldete Hausbrände mit einem Sachschaden von über 900 Millionen Euro hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor einigen Jahren gemeldet. Immobilienbesitzer können sich mit einer Gebäudeversicherung vor den finanziellen Schäden nach einem Brand schützen. Außerdem dient der Rauchmelder der aktiven Sicherheit der Bewohner, denn sie sind bei drohender Rauchentwicklung durch ein akustisches Signal gewarnt. Vor allem für schlafende Personen ist die Gefahr groß, dass sie einen Brand nicht sofort bemerken. In diesen Fällen ist ein Rauchmelder der Lebensretter, er schlägt schon bei leichter Rauchentwicklung an, so dass ein lauter Alarm ertönt. Durch schnelles Handeln sind dann Leben zu retten, und auch die Folgen eines Brandes in der Immobilie sind zu reduzieren.

GDV kündigt kulante Schadensregelung an

Eine Gebäudeversicherung kommt für die Schäden im Brandfall auf. Sofern der Versicherte als Eigentümer einer Immobilie sowohl bei vermieteten als auch bei selbstbewohnten Gebäuden keinen Rauchmelder installiert hat, verweigert die Versicherung aber unter Umständen den Ausgleich des Schadens, weil man nicht alles unternommen hat, um diesen Schaden überschaubar zu halten. Zwar hat der GDV und mit ihm einzelne Versicherer angekündigt, dass ein Versicherter auch bei fehlenden Rauchmeldern nicht Gefahr läuft, dass die Leistung entfällt. Doch wer sicher sein will, stattet seine Immobilie sowohl bei Vermietung als auch bei Eigennutzung mit den hilfreichen Lebensrettern aus. Dann ist man im Brandfall sicher und genießt auf jeden Fall den vollen und uneingeschränkten Versicherungsschutz. Welche Gebäudeversicherung im Test zurzeit die Beste ist, erfährt man auf http://www.gebäudeversicherungtest.de/

Rechtliche Seite ist unklar

Selbst wenn die Versicherer mit ihrem Fachverband zusagen, dass die Leistung bei fehlenden Rauchmeldern nicht entfällt, ist die juristische Seite derzeit nicht geklärt. Es gibt bisher noch keine Gerichtsurteile, aus denen sich ableiten lässt, ob den Versicherer eine Leistungspflicht trifft, wenn die kleinen Geräte nicht installiert sind. Deshalb warnen Versicherungsexperten verstärkt davor, dass die Bekenntnisse der Versicherer und des Verbandes unter Umständen hinfällig sein könnten, wenn es zum Schadensfall kommt. Dieses Risiko sollte man nicht eingehen. Der Hintergrund dieser Befürchtung ergibt sich daraus, dass die Versicherungsbedingungen des GDV im Paragraphen 8 besagen, dass der Versicherte sind um die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften kümmern muss, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt gilt. Sofern man in einem Bundesland lebt, in dem Rauchmelderpflicht besteht, gibt es also eine juristische Vorgabe. Wenn man diese missachtet, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Dann aber ist der Versicherungsschutz in der Regel nicht mehr gewährleistet. Im schlimmsten Fall droht dann sogar eine fristlose Kündigung des Versicherungsvertrags. Wer das vermeiden will, sollte auf jeden Fall einen Rauchmelder installieren.

Katharina Krech – Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de über:

„Das Rauchmelder nun in den meisten Bundesländern als Pflichtbestandteil von jedem Hausbesitzer sind, wurde längst Zeit. Natürlich liegt der Hauptgrund in der Sicherheit der Menschen. Durch diesen Alarm wurden und werden auch in Zukunft noch viele Menschenleben gerettet. Ganz klar hat dieses Gesetz aber auch einen enormen Vorteil für die Versicherer. Durch das frühe Alarmschlagen der Rauchmelder, kommt es zu weitaus weniger Sachschäden oder verhindert diese sogar. Die Gesellschaften sparen dadurch jedes Jahr enorm hohe Ausgaben für Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten der Gebäude. Auch für die Versicherungsnehmer wirkt sich das natürlich zum Vorteil aus. Dadurch, dass die Versicherer weniger Ausgaben für Schäden haben, steigen die Prämien der Versicherungsnehmer weniger. Somit ist ein Rauchmelder für beide Parteien ein enormer Vorteil.“