Anwartschaftversicherung: Perfekte Ergänzung zur Heilfürsorge

29.07.2016 | Finanzen // Versicherungen

Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte oder Soldaten zählen zu den Berufsgruppen, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind, durch ihren Beruf zu erkranken. Eine private Krankenversicherung wäre vor diesem Hintergrund sehr teuer. Deshalb übernimmt der Dienstherr die entstehenden Krankheitskosten in voller Höhe. Man spricht in diesem Fall von der Heilfürsorge, die der Bund, das Land oder die Bundeswehr für die Mitarbeiter bezahlt. Doch der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt, wenn die Beamten nicht mehr im aktiven Dienst sind. Eine Anwartschaft sichert Ansprüche auf den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, die nach dem Erlöschen der Heilfürsorge greift. Was Beamte in Verbindung mit der private Krankenversicherung noch alles beachten sollten, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen.net/berufsgruppen/beamte/

Die Heilfürsorge als umfassende Absicherung

Zunächst muss man wissen, dass die Heilfürsorge für einen sehr weitreichenden Schutz steht. Sie wird vom Bund, vom Land oder von der Bundeswehr als dem zuständigen Dienstherrn gewährt. Die Heilfürsorge deckt Kosten für die vorbeugende Gesundheitsfürsorge, für die ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie, bei Schwangerschaft und Entbindung, für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz, für stationäre Aufenthalte, für die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln und für die Behandlung im Ausland ab. Einen Anspruch auf Heilfürsorge hat der Beamte selbst, nicht aber Familienmitglieder. Für sie greift ein Anspruch auf Beihilfe, so dass sie zur Ergänzung eine private Krankenversicherung abschließen sollten. Außerdem kommt die Heilfürsorge nur für Beamte zur Anwendung, die im aktiven Dienst tätig sind. Sobald der aktive Dienst endet, greifen die Vorschriften für die Beihilfe.

So wichtig ist eine Anwartschaft

Wenn die Heilfürsorge nach dem Austritt aus dem aktiven Dienst erlischt, muss ein Beihilfetarif abgeschlossen werden. In der Regel hat der Beamte dann ein fortgeschrittenes Alter erreicht. Ein Beihilfetarif wird also zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem man mit einem Risikozuschlag aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen und Vorerkrankungen rechnen muss. Somit könnte ein Beihilfetarif teuer werden. Im schlimmsten Fall wird ein Versicherungsantrag sogar abgelehnt, dann besteht kein Versicherungsschutz mehr. Zur Absicherung der Beamten nach dem aktiven Dienst hat man das Konstrukt der Anwartschaft erfunden. Zu unterscheiden sind die große und die kleine Anwartschaftversicherung. Bei der großen Anwartschaftversicherung werden der Gesundheitszustand und das Alter zum Zeitpunkt der Risikoprüfung eingefroren. Das heißt, man berechnet den Preis für den Beihilfetarif auf der Basis des Gesundheitszustands und des Alters zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Wenn man also mit 25 Jahren eine große Anwartschaftversicherung eingeht, wird dieses Eintrittsalter ebenso wie der Gesundheitszustand zur Berechnung der Versicherungsprämie herangezogen, selbst wenn der Versicherte den Vertrag erst ab dem 55. Lebensjahr fortführt. Von einer kleinen Anwartschaftversicherung spricht man, wenn nur der Gesundheitszustand eingefroren wird und das Einstiegsalter mit dem tatsächlichen Alter des Antragstellers angegeben wird.

Günstiger Versicherungsschutz bleibt garantiert

Durch die große Anwartschaftversicherung bleibt gewährleistet, dass die Kosten für den Versicherungsschutz bezahlbar bleiben und dass der Versicherte von seinem privaten Krankenversicherer überhaupt unter Vertrag genommen wird. Dies gilt auch dann, wenn es in der aktiven Dienstzeit zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen kommt. Die Gefahr ist natürlich bei den genannten Berufsgruppen in erhöhtem Maß gegeben. Deshalb sollten sich die Empfänger der Heilfürsorge unbedingt rechtzeitig um eine Anwartschaftversicherung kümmern, um einen bezahlbaren Versicherungsschutz auch im Alter sicherzustellen.

 

 

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